30.12.2020 | Paragraf 129 BetrVG - Sonderregelung bis Juni 2021 verlängert: Die Handlungsfähigkeit von Unternehmen in der Coronakrise hängt auch davon ab, ob der Betriebsrat funktionsfähig bleibt. Der Gesetzgeber hat die bis 31. Dezember 2020 geltende Sonderregelung des Paragrafen 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bis 30. Juni 2021 verlängert. Dadurch haben Betriebsräte weiterhin die Möglichkeit, Beschlüsse auch via Video- oder Telefonkonferenz zu fassen.